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BGB § 651j Kündigung wegen höherer Gewalt

BGB § 651j Kündigung wegen höherer Gewalt

[ Auszug: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der  ... ]